Ihre Scheidungsanwältin in Wien

Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic - Ihre Anwältin für Scheidung - damit für Sie keine Nachteile entstehen.

 

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Mag. Barbara GLÖCKNER-VOLCIC

Ihre Scheidungsanwältin in WIEN

Wenn Sie die Entscheidung zur Trennung getroffen haben, müssen viele offene Fragen (die meist dem Scheidungsrecht zugrunde liegen) beantwortet werden:

Muss man die Scheidung vor Gericht austragen (strittige Scheidung der Ehe),

oder ist in meinem Fall eine einvernehmliche Scheidung möglich?

 

Muss ich meiner Gattin, meinem Gatten Unterhalt

- auch ohne Eheverfehlung - bezahlen (Ehegattenunterhalt)?

 

Wie wird das Vermögen, also  Ersparnisse, das Haus und Güter und andere gemeinsam

geschaffene Werte aber auch Verpflichtungen aufgeteilt (kurz Vermögensteilung)?

 

Mit welchen Kosten (Gericht, Anwalt und andere Kosten)

muss ich bei einer Scheidungsklage und einem Verfahren rechnen?

 

Welche Ansprüche des Ehepartners sind vom Einkommen abhängig

und wie berechnet man diesen Unterhaltsanspruch?

 

Wie ist der Ablauf der Scheidung, was muss man einreichen und

wie kann ich mich von meinem Anwalt unterstützen lassen?

 

Macht eine Mediation Sinn um die Vermögensaufteilung zu regeln

und Kosten im Scheidungsverfahren zu sparen?

Die Kanzlei in Wien Innere Stadt

Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Nicht nur diese rechtliche Herausforderung (mit oder ohne Verschulden), auch die emotionale Komponente (oft im Zusammenhang mit der Obsorge gemeinsamer Kinder) machen das Scheidungsverfahren zu einer großen Belastung. Unsere Rechtsanwaltskanzlei zeichnet sich nicht nur durch die engagierte Durchsetzung rechtlicher Ansprüche - auch in strittigen Verfahren - aus, sondern auch durch das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse unserer Klienten vor Gericht. Auch auf dem möglichen Weg der einvernehmlichen Lösung mit dem Ehepartner unterstützt Sie Ihre Rechtsanwältin im 1. Bezirk in Wien
 
Oberstes Ziel der juristischen Arbeit der Rechtsanwältin und des Teams ist das Erarbeiten und die Durchsetzung effizienter, juristisch fundierter und für die Klienten maßgeschneiderter rechtlicher Lösungen - auch vor Gericht.
 
Kompetenz, Vertrauen und Durchsetzungsvermögen – unter diesen Aspekten steht die Philosophie der Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic in Wien Innere Stadt.

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Rechtsanwältin für einvernehmliche Scheidung und Scheidungsrecht in Wien

Die einvernehmliche Scheidung

80% aller Scheidungen

Die meisten Scheidungen in Wien und Österreich werden einvernehmlich durchgeführt. Die Ehepartner (aber auch die Kinder) ersparen sich dadurch eine gerichtliche Auseinandersetzung und somit hohe Kosten, Zeit und Nerven. Eine einvernehmliche Scheidung ist entweder durch einen gemeinsamen Scheidungsantrag (Antrag) möglich, oder man kann im Zuge eines strittigen Scheidungsverfahrens eine einvernehmliche Einigung erreichen. Einer einvernehmlichen Einigung muss in jedem Fall Sorgerecht, Unterhalt und Vermögens- / Schuldaufteilung umfassen. Jeglicher Trennungsunterhalt der unterhaltsberechtigten Ehepartner sollte bereits berechnet worden sein um eine 
einvernehmliche Scheidung einreichen zu können.

Rechtsanwältin für strittige Scheidung und Scheidungsrecht in Wien

Die strittige Scheidung

Der Weg mittels Scheidungsklage

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, sieht die Rechtsprechung den Weg der strittigen Scheidung vor. Ca. 20% aller Eheleute in diesem Land lassen sich mittels Scheidungsklage (Einreichen eines Scheidungsantrag) im Zuge einer strittige Scheidung vor Gericht scheiden. Bei einer solchen Scheidungsklage kommt des Scheidungsrecht zur Anwendung. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das einseitige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe vorliegt. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist laut Rechtsprechung der Gerichte im Zuge eines Scheidungsverfahrens in folgenden Fällen zerrüttet (Eheverfehlungen):

  • Ehebruch oder ehewidriges Verhalten gegenüber dem Ehepartner
  • Schwere Misshandlungen des Partners oder der Kinder
  • Wiederholte leichte Misshandlungen in der Familie
  • Zanksucht oder Hysterie 
  • Vernachlässigung der Haushaltsführung
  • Verletzung der Unterhaltspflicht
  • Böswilliges Verlassen des Ehepartners
  • Ständige alleinige Freizeitaktivitäten

Andere Scheidungsgründe

Neben der einvernehmlichen Scheidung und der strittigen Scheidung sieht das Scheidungsrecht noch folgende Scheidungsgründe vor:

  • Zerrüttung der Ehe (und somit Scheidungsrelevant) durch schwere nachweisbare Geisteskrankheiten oder ansteckende Krankheiten des Ehepartners
  • Auflösung der häuslichen Gemeinschaft für mindestens 3 Jahre samt unheilbarer Zerrüttung erkennt das Gericht ebenfalls als Eheverfehlung an

Mag. Barbara Glöckner-Volcic

Professionelle Beratung bei Scheidungen, Trennungen und Aufhebungen von Lebenspartnerschaften.
Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic und ihr kompetentes Team bieten Ihnen umfassende, individuelle und persönliche Beratung und Begleitung, wertvolle Informationen für Ihre Scheidung und gute, zentrale Erreichbarkeit der Kanzlei (Office) in Wien Innere Stadt.

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Ehegattenunterhalt & Trennungsunterhalt

Unterhaltsanspruch und Unterhaltszahlung an den Ehegatten

Für den Ehegattenunterhalt in Österreich besteht nicht nur bei aufrechter Ehe eine Unterhaltspflicht sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Ehe ein Anspruch auf Unterhalt. Während des Verfahrens (also zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung), kann ein Antrag auf Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt während der aufrechter Ehe) durch den Ehegatten / die Ehegattin gestellt werden.

Was ist der Ehegattenunterhalt und wie lange muss ich für meine Ex-Frau, meinen Ex-Mann Unterhalt zahlen? 


Wer ist der Unterhaltsberechtigte und wie wird der Unterhalt berechnet und eingereicht? 


Was ist der Unterschied zwischen Scheidungen mit und ohne Schuldausspruch und wie wirkt sich das auf den Unterhaltsanspruch aus?


Kann man nach der Scheidung noch den Unterhalt mindern oder erhöhen oder Ehegattenunterhalt für die Zeit während der aufrechten Ehe (Trennungsunterhalt) beantragen?

Diese und viele andere Fragen ergeben sich in der komplexen Thematik des Ehegattenunterhalts. Die Vorgeschichte jeder Scheidung ist unterschiedlich, es lassen sich somit immer individuelle Lösungen finden. Die erfahrene Scheidungsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic beantwortet gerne all Ihre Fragen zum Ehegattenunterhalt und hilft Ihnen, die soziale und wirtschaftliche Tragweite (Berechnung auch aufgrund der Höhe des Einkommens) Ihrer Scheidung zu erfassen.

Getrennter Wohnsitz vom Ehegatten

Wenn das Zusammenleben zur Qual wird

Wohnen in der Gemeinschaft ist eine eheliche Pflicht (sowie Treue, anständige Begegnung und das Leisten von gegenseitigem Beistand). Verlässt nun ein Ehepartner die gemeinschaftliche Wohnung (gegen den Willen des Partners), kann diese räumliche Trennung bei einer strittigen Scheidung dem Partner vorgeworfen werden. Es finden sich jedoch auch Ausnahmen im Familienrecht. Ist die Lebensgemeinschaft unzumutbar (zB Aufgrund von Gewalt) oder gibt es wichtige persönliche Gründe (zB Pflege eines Angehörigen) kann das Gericht die Rechtmäßigkeit in einem Außerstreitverfahrens feststellen. Sobald diese Entscheidung des Gerichts vorliegt, kann der Auszug in eine anderen Wohnung dem ehelichen Partner bei einer streitigen Scheidung nicht mehr vorgeworfen werden. Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic ist mit den besonderen Fragen im Zusammenhang mit getrennt lebendem Ehegatten und Trennung von Ehe bzw. Lebensgemeinschaft bestens vertraut und entwickelt gemeinsam mit Ihnen die beste individuelle Strategie.

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Aufteilung

von Ersparnissen und Schulden
Rechtsanwältin für Scheidung in Wien

In Ihrer Ehe haben sich Ersparnisse angehäuft?

Wie werden gemeinsame Liegenschaften aufgeteilt? Wie gestaltet sich der Umgang mit Firmenanteilen und Wertpapieren? Wie berechnet sich die Aufteilung? Ergeben sich Vorteile durch eine einvernehmliche Lösung? Erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch welche finanzielle Reichweite Ihre Scheidung haben könnte. 

Rechtsanwältin für Scheidung in Wien

Ablauf

Der Ablauf Ihrer Scheidung

Abhängig von Ihrer Situation, kann sich der Ablauf Ihrer Scheidung sehr unterschiedlich gestalten.
Das Einreichen des Antrags (Scheidungsantrag) ist in der Regel die Voraussetzung für Ihre Scheidung, dieser wird im Familienrecht genau definiert. Weitere Informationen zum Familienrecht und Obsorge finden Sie hier.
 
Die Kosten der Scheidung variieren wie der Ablauf des Verfahrens. Dabei spielt die Art des Verfahrens, also einvernehmliche oder strittige Scheidung sowie andere Voraussetzungen eine wesentliche Rolle für die Berechnung der Kosten.
 
Ihre Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic unterstützt Sie bei der Erfassung aller Voraussetzungen, der Klärung des Ablaufs, der Abwägung möglicher Strategien (auch im Hinblick auf Familienrecht und Obsorge der Kinder), das Verfassen und einreichen der notwendigen Anträge (Scheidungsantrag) und findet gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung!

Begleitung in Ihrem Verfahren

Mediation

Konstruktive Beilegung von Streitpunkten

Mediation kann ein wirksames Mittel sein um vor allem die Vermögensaufteilung zu klären. Damit sparen Sie sich das Einreichen der Scheidungsklage und die Kosten eines teuren Scheidungsverfahrens. Ihre Scheidungsanwältin berät Sie gerne über die Möglichkeiten einer Mediation, die Optionen einer Vermögensaufteilung und die damit verbundenen Kosten der Scheidung.

Mag. Barbara Glöckner-Volcic

Professionelle Beratung bei Scheidungen, Trennungen und Aufhebungen von Lebenspartnerschaften.
Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic und ihr kompetentes Team bieten Ihnen umfassende, individuelle und persönliche Beratung und Begleitung, wertvolle Informationen für Ihre Scheidung und gute, zentrale Erreichbarkeit der Kanzlei (Office) in Wien Innere Stadt.

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