Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic
Kostenkriterien und HonorarGrundsätzlich bestehen verschiedenste Möglichkeiten der Abrechnung. Die Abrechnungen nach AHK(Allgemeine Honorar Kriterien) und RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) erfolgen auf Basis eines bestimmten (gesetzlichen oder frei vereinbarten) Streitwertes, daneben ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars zulässig (Zeithonorar).
Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch in der Dauer von ca. einer Stunde belaufen sich auf € 120,- (inkl. USt) und werden bei Auftragserteilung und Mandatsübernahme bei der Endabrechnung gutgeschrieben.
Für Vertragserrichtungen vereinbaren wir einen individuellen Pauschalpreis (Pauschalhonorar oder Fixhonorar), je nach Komplexität und Aufwand.
Gerne überprüfen wir ob Ihre Versicherung für Rechtsschutz die Kosten trägt (Deckungsanfrage) und verrechnen direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.