Ihre Rechtsanwältin für Schadenersatzrecht
Mit dem Schadenersatzrecht beschäftigt sich die Frage, wer einen Nachteil tragen soll, der sich in der Sphäre einer Person (natürlich oder juristisch) ereignet hat.
Grundsätzlich trifft der Schaden jedoch denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet hat. Bei Verschuldenshaftung (wenn ein Täter einen Schaden bei einem Dritten rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat) und Gefährdungshaftung (aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit einer Sache; zB für Kfz) kann der Schaden jedoch oft abgewälzt werden.

Mag. Barbara Glöckner-Volcic
Antworten zu Schadenersatz von Ihrer RechtsanwältinHinsichtlich des Schadens wird zwischen dem Vermögensschaden (positiver Schaden und entgangener Gewinn) und dem ideellen Schaden oder immateriellen Schaden (zB Schmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude, erlittenes Leid, Affektionsinteresse) unterschieden. Ideelle Schäden werden nur in Ausnahmefällen ersetzt. Wir vertreten Sie qualifiziert bei ärztlichen Kunstfehlern, in Verkehrsunfällen, bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und in Sach- und Körperschäden.
In solchen Situationen ist es von elementarer Bedeutung, einen Rechtsanwalt für Schadenersatz an seiner Seite zu wissen, der die Rechte seines Mandanten vertritt. Die Rechtsanwaltskanzlei Glöckner-Volcic steht Ihnen in allen Schadenersatz Fragen zur Seite.