Ihre Rechtsanwältin für Obsorge & Unterhalt in Wien

Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic - Ihre Anwältin für Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt und Familienrecht

 

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Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic

Ihre Spezialistin für Obsorge- und Kontaktrecht in Wien

Das Familienrecht beschäftigt sich nicht nur mit Scheidung der Ehe bzw. Trennung der Lebensgemeinschaft, sondern auch mit rechtlichen Fragestellungen zu Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt:

Wann entsteht eine Unterhaltsverpflichtung


Wie oft steht mir Kontakt zu meinen Kindern zu? 


Wie teilt man sich die Obsorge mit dem anderen Elternteil auf? 


Wie kann mir ein Rechtsanwalt helfen und welche Kosten entstehen dadurch? 


Bedeutet getrennt zu leben automatisch, dass ein Grund zur Scheidung der Ehe oder Trennung der Lebensgemeinschaft vorliegt?

Die Kanzlei in Wien Innere Stadt

Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Antworten auf diese und viele andere individuelle Fragen erhalten Sie bei einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei in Wien im ersten Bezirk. Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic kennt die große emotionale Belastung und wird Sie bei dieser rechtlichen Herausforderung sensibel und professionell unterstützen.

Mag. Barbara Glöckner-Volcic

Professionelle Beratung bei Scheidung, Obsorgerecht, Kontaktrecht und Unterhalt
Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic und ihr kompetentes Team bieten Ihnen umfassende, individuelle und persönliche Beratung und Begleitung, wertvolle Informationen für Ihre Familienrechts Angelegenheit und gute, zentrale Erreichbarkeit der Kanzlei in Wien Innere Stadt.

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Rechtsanwalt für Obsorge und Unterhalt in Wien

Obsorge- und Kontaktrecht

Die Rechte und Pflichten der Elternteile

Die Obsorge ist in Österreich im Rahmen des Sorgerechts geregelt. Dabei sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten (wie die Erziehung und Betreuung der Kinder) von Relevanz. Man unterscheidet zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht und der alleinigen Obsorge (meist durch einen Elternteile). 
 
Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wie ist das Kontaktrecht bei getrennt lebenden Eltern geregelt? 
Was tun wenn die gemeinsame Obsorge nicht funktioniert?
Welche Rechte hat der Vater bei einem unehelichem Kind?
Wie kann das (alleinige) Sorgerecht entzogen werden?
 

Stellen Sie Ihre individuellen Fragen zu Besuchsrecht, Kontaktrecht, Obsorge und Rechte des Vaters an Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Wien.

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Rechtsanwalt für Obsorge und Unterhalt in Wien

Familienrecht

Regelt die Rechtsverhältnisse in der Familie

Das österreichische Familienrecht umfasst unter anderem das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern (insbesondere das Kindschaftsrecht) und die Obsorge einer anderen Person. Ursprünglich waren familienrechtliche und eheliche Gesetze im ABGB (Allgemeinen Bürgerliches Gesetzbuch) verankert. Seit 1938 werden die Rechtsverhältnisse in der Ehe im des EheG (Ehegesetzes) geregelt. Durch die Große Familienrechtsreform finden seit den 1960er und 1970er Kindeswohl und Gleichberechtigung mehr Beachtung als zuvor.
 
Mehr Informationen zu Familienrecht, Scheidung und Erbrecht finden Sie auf justiz.gv.at/familienrecht.

Unterhalt für Kinder

Anspruch und Höhe des Kindesunterhalts

Neben dem Ehegattenunterhalt (internal LINK), hat jedes gemeinsame Kind Anspruch auf Kindesunterhalt (bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes). Der Anspruch erlischt sobald das Kind aus eigener Kraft sein eigenes Leben finanzieren kann (meist zum Eintritt in die Berufswelt).
Der Kindesunterhalt teilt sich in Naturalunterhalt (Verpflegung, Unterkunft, Betreuung im gemeinsamen Haushalt) und Geldunterhalt (Alimente vom dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteil) auf.
 
Die Höhe des zu leistenden (Geld) Unterhalts ist vorwiegend vom Alter des Kindes abhängig und in Prozentsätze des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen gestaffelt:
 

  • Kind bis 6 Jahre:16%
  • Kind zwischen 6 – 10 Jahre:18%
  • Kind zwischen 10 – 15 Jahre:20%
  • Kind ab 15 Jahre: 22%

 
Um die Höhe genau berechnen zu können, finden folgende Faktoren zur Berechnung des Unterhalts (neben dem Alter des Kindes) Anwendung:
 

  • eventueller Sonderbedarf des Kindes (Regelbedarfssätze)
  • Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • andere Unterhaltsverpflichtungen (weitere Kinder oder ehemalige Lebenspartner) des Unterhaltspflichtigen
  • eigenes Einkommen des Kindes
  • Höhe und Anpruch von Familienbeihilfe
  • eventuell Höhe der aktuellen gesetzlichen Mindestpension
  • Unterhalt Obergrenze (Luxusgrenze)

Reduzierung der Unterhaltspflicht

Gründe zur erneuten Ermittlung der Unterhaltspflicht

Soziale Leistungen, wie die Familienbeihilfe, reduzieren die Höhe der Alimente da sie bei der Berechnung berücksichtigt werden. Der Unterhalt kann auch aufgrund geänderter Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen neu ermittelt werden. 
 
Bei einer weiteren Möglichkeit einen bestehenden Unterhalt zu kürzen, muss nachgewiesen werden, dass das Kind zwar grundsätzlich in der Lage wäre ein eigenständiges Leben zu führen, jedoch keine Anstrengungen anstellt, sich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen.
 
Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic unterstützt Sie bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Unterhaltsansprüche sowie bei der Durchsetzung der Rechte Ihrer Kinder.
Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in zentraler Lage im ersten Bezirk in Wien.

 

Antrag des anderen Elternteils?

Ist bereits ein Antrag zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

durch das Kind oder eines Elternteils gestellt worden,

befasst sich bereits eine Rechtspflegerin, ein Rechtspfleger am zuständigen (Wohnort des Kindes) Bezirksgericht

mit der Bewertung der Sachlage.

Wehren Sie unberechtigte Ansprüche im Zusammenhang mit Unterhalt

mit der Hilfe von Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic erfolgreich ab.

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Familienrecht

Erbrecht, Güterrecht und andere familienrechtliche Anliegen

Neben Scheidung, Eherecht, Sorgerecht und Kontaktrecht, unterstützt Sie Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic gerne auch in anderen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören Erbrecht (Erben und Nachlass) und Güterrecht. Nehmen Sie eine professionelle Rechtsberatung in unserer Kanzlei in Wien (Innere Stadt) in Anspruch um die rechtlichen Möglichkeiten Ihres Anliegens bestens abzuwägen.

Mag. Barbara Glöckner-Volcic

Professionelle Beratung bei Scheidung, Obsorgerecht, Kontaktrecht und Unterhalt
Anwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic und ihr kompetentes Team bieten Ihnen umfassende, individuelle und persönliche Beratung und Begleitung, wertvolle Informationen für Ihre Familienrechts Angelegenheit und gute, zentrale Erreichbarkeit der Kanzlei in Wien Innere Stadt.

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