Checkliste bei Verkehrsunfall

Rechtsanwältin Mag. Barbara Glöckner-Volcic, vertritt Ihre Rechte bei Delikten und Verstößen gegen die StVO

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1. Anhalten

Bleiben Sie bei einem Unfall unverzüglich stehen. Das gilt auch bei Sachschäden, die man persönlich auf den ersten Blick als gering einschätzen würde. Andernfalls riskieren Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht!

 

2. Sichern Sie die Unfallstelle

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf, um den Verkehr auf die Gefahrensituation hinzuweisen

 

3. Verletze Versorgen

Leisten Sie bei verletzten Unfallbeteiligten Erste-Hilfe und rufen Sie den Rettungswagen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, droht Ihnen eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.

 

4. Unfall melden

Bei reinen Sachschäden ist das Hinzuziehen der Polizei nicht zwingend erforderlich. Besteht einer der Unfallbeteiligten auf die polizeiliche Erfassung des Unfalls, so muss dieser Aufforderung nachgekommen werden. Bei einem Unfall mit Personenschaden ist in jedem Fall die Polizei unverzüglich zu verständigen!

Bei der Unfallmeldung sind folgende Angaben zu machen:

Wer meldet den Unfall? (Name des Anrufers)
Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort)
Was ist passiert? (Unfallhergang schildern)
Rückfragen abwarten

 

5. Daten aufnehmen

Falls die Polizei gerufen wurde, warten Sie deren Eintreffen ab (sonst droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht). Die Polizeibeamten nehmen Ihre Daten vor Ort auf und sichern Unfallspuren. Wurde keine Polizei herbeigerufen (nur bei Unfällen ohne Personenschäden erlaubt) müssen die Unfallbeteiligten sich selbst um die Datenaufnahme kümmern.

Folgende Angaben sind von den Unfallbeteiligten auszutauschen:

Datum, Uhrzeit, Ort des Unfalls
Name und Vorname des Fahrers
Anschrift und Telefonnummer des Fahrers
Vollständiges Fahrzeugkennzeichen
Versicherungsdaten der Haftpflichtversicherung samt Polizeinummer
Halter des Fahrzeugs
Achtung! Auch fehlerhafte Angaben zur eigenen Person können als Fahrerflucht ausgelegt werden!

 

6. Daten von Zeugen erfassen

Neben den Daten der Unfallbeteiligten sind auch unbedingt Daten von anwesenden Zeugen aufzunehmen!

 

7. Spuren sichern

Lassen Sie unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit die am Unfall beteiligten Fahrzeuge in unveränderter Position stehen, bis die Polizei oder die Unfallbeteiligten den Unfall erfassen und dokumentieren konnten.

Bei der Unfallerfassung sollten alle unfallrelevanten Details erfasst werden. Am besten mit einem Foto. Da moderne Mobiltelefone bereits mit einer recht guten Kamera ausgestattet sind, kann auch darüber die Sicherstellung erfolgen. Fotografieren Sie den Unfallort aus verschiedenen Perspektiven. Ein Sachverständiger kann daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit den Unfallhergang rekonstruieren und somit zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Darüber hinaus sollten Detailaufnahmen von beschädigten Stellen an den Unfallfahrzeugen angefertigt werden. Auch Bremsspuren und abgesplitterte Fahrzeugteile sollten erfasst werden, sofern nicht die Sicherheit der Unfallbeteiligten durch den Autoverkehr am Unfallort gefährdet ist.
 

8. Unfallbericht anfertigen

Ein Unfallbericht ist eine unverzichtbare Grundlage, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Insurance Europe, der Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas, bietet hierzu eine Druckvorlage an, die Sie hier herunterladen können. In diesem europäischen Unfallbericht können die Details zu beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge erfasst werden sowie Details zum Unfallhergang inklusive einer Skizze. Der Unfallbericht ist von beiden Unfallbeteiligten zu unterzeichnen.

 

9. Anwalt hinzuziehen

Wenn eine Anzeige wegen Fahrerflucht droht oder bereits vorliegt.
Wenn eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gemacht wird.
Bei gegensätzlichen Angaben der Unfallbeteiligten bzgl. Unfallhergang und Schuldfrage.
Bei Streit mit dem Haftpflichtversicherer.

 

Mag. Barbara Glöckner-Volcic

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt im Zuge eines Verkehrsunfalls? Vertrauen Sie auf die juristische Kompetenz der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Mag. Barbara Glöckner-Volcic in allen verkehrsrechtlichen Fragen. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in der Kanzlei in der Annagasse im ersten Bezirk in Wien.

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